

Findeisen, H.:
Das Reichsgesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben vom 30. März 1903 systematisch dargestellt nebst Ausführungsbestimmungen aus dem Reich, den Königreichen Preußen, Bayern und sachsen, sowie den Thüringischen Staaten.
Duncker & Humblot, Leipzig., 1904.
104 S., 8°, OHLn.
BER55706
Findeisen betrachtet den Schutz von Kindern vor völlig entgarantierter und prekarisierter Tätigkeit unter dem relativierenden Vorbehalt, dass selbst diese geringen Mittel die familiäre Haushaltskasse bereichern: ´Ein behördliches Einschreiten soll (...) überall da einzutreten haben, wo die Art der Beschäftigung für Kinder nicht geeignet ist, wo die Arbeit zu lange währt und wo sie zu unpassenden Zeiten stattfindet. Dabei ist nicht außer Betracht geblieben, daß der Verdienst der Kinder, wenn er auch nach einzelnen Mitteilungen kaum nennenswert ist, doch in manchen Fällen für eine in ärmlichen Verhältnissen lebende Familie, zumal wenn gleichzeitig mehrere Kinder gewerblich tätig sind, einen relativ nicht unbedeutenden Zuschuß zu den Kosten des Hauhalts darstellt.´ Ex libirs auf Deckeinnenseite. Einbandrücken etwas berieben, innen stellenweise leicht stockfleckig, sonst guter Zustand.
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